Meldung eines unerwünschten Ereignisses (UE)
Meldung eines unerwünschten Ereignisses (UE)
Diese Seite ist für Personen vorgesehen, die in Italien ansässig sind.
Dieses Formular ist NICHT für das Anfordern medizinischer Informationen und/oder für Produktbeanstandungen vorgesehen. Sie können unten auf dieser Seite auf die entsprechenden beiden Formulare zugreifen.
Auch dient es NICHT zur Meldung unerwünschter Ereignisse, die während Ihrer Teilnahme an einer klinischen Studie auftreten. Wenn Sie an einer klinischen Studie teilnehmen, melden Sie das unerwünschte Ereignis bitte an Ihrem Studienstandort.
Wenn Sie selbst ein Arzneimittel von Novavax anwenden, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt, Ihre Pflegekraft oder eine medizinische Fachperson Ihres Vertrauens, um sich medizinisch beraten zu lassen, bevor Sie Ihre Behandlung ändern.
Als unerwünschte Ereignisse gelten alle widrigen medizinischen Vorkommnisse bei Patienten, denen ein Arzneimittel verabreicht wurde. Ein unerwünschtes Ereignis muss nicht zwingend in einem Kausalzusammenhang mit dieser Behandlung stehen. Daher kommen als unerwünschtes Ereignis alle ungünstigen und unbeabsichtigten Anzeichen (z. B. ein abnormales Laborergebnis), Symptome oder Erkrankungen in Frage, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Verwendung eines Arzneimittels auftreten, unabhängig davon, ob ein Zusammenhang mit dem Arzneimittel vermutet wird oder nicht. Dazu zählen in Sonderberichten erfasste Situationen wie:
- Überdosen, fehlerhafte oder missbräuchliche Verwendung des Arzneimittels;
- ein unerwünschtes Ereignis nach Absetzen des Arzneimittels;
- mangelnde Wirkung/Wirksamkeit des Arzneimittels;
- Unfälle oder Arbeitsbedingungen, bei denen eine Person dem Arzneimittel ausgesetzt ist;
- Medikationsfehler (vermutet oder tatsächlich, einschließlich Meldungen zu „Beinahe-Ereignissen“);
- Schwangerschaft oder Kontakt mit dem Arzneimittel während der Stillzeit;
- Verdacht auf Übertragung eines Infektionserregers über das Produkt;
- ein unerwarteter klinischer oder therapeutischer Nutzen;
- Verdachtsmeldung oder gesicherte Meldung von Nachahmungsprodukten;
- zulassungsüberschreitende Anwendung.